Präambel
Diese Lizenzbedingungen regeln, wie Unternehmen die digitalen Produkte der powerbunch GmbH nutzen dürfen, bspw. Vorlagen, Arbeitsmappen, Handbücher, Lernunterlagen und Codebeispiele. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Gekauft wird über einen Wiederverkäufer, heute die Digistore24 GmbH, oder direkt bei powerbunch.
Wer das Produkt nutzen darf, bestimmt das gekaufte Lizenzmodell. Die Unternehmenslizenz gilt für alle Beschäftigten und Beauftragten des kaufenden Unternehmens, die Teamlizenz für bis zu 10 benannte Personen und die Einzellizenz für eine benannte Person. Die Trainerlizenz erlaubt zusätzlich interne Trainings. Berater- und Gruppenlizenz gibt es auf Anfrage. Verbundene Unternehmen benötigen eine eigene Lizenz.
Die Vorlagen darf das Unternehmen für beliebig viele eigene Vorhaben anpassen und nutzen, aber nicht als Vorlagen weitergeben oder verkaufen. Arbeitsergebnisse, bspw. eine ausgefüllte Arbeitsmappe oder eine beschlossene Richtlinie, darf es im Unternehmen veröffentlichen und für eigene Zwecke an Dritte weitergeben. Code und Formeln darf es in eigene Software übernehmen und diese auch weitergeben oder verkaufen, auch als Open Source. Für Lösungen im Auftrag von Kunden gilt das nur, wenn die Produktbeschreibung Kundenprojekte erlaubt oder eine Beraterlizenz besteht.
Ein Anspruch auf Aktualisierungen besteht nicht, die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Das Produkt darf nicht zum Training von KI-Modellen verwendet werden.
Diese Präambel fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Maßgeblich sind die folgenden Bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Lizenzbedingungen gelten für alle digitalen Produkte der powerbunch GmbH, Kommerner Str. 138, 53879 Euskirchen (im Folgenden „powerbunch“). Ein solches Produkt (im Folgenden „Produkt“) kann bspw. Vorlagen, Arbeitsmappen, Präsentationen, Handbücher, Lernunterlagen, Codebeispiele und Beispielprojekte enthalten. Die Lizenzbedingungen regeln, in welchem Umfang das Produkt genutzt werden darf.
- Die Produkte richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Mit dem Kauf bestätigt der Käufer, das Produkt für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bzw. für seine öffentlichen Aufgaben zu erwerben. Handelt ein Käufer dennoch als Verbraucher, bleiben seine zwingenden gesetzlichen Rechte unberührt.
- Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten nur, wenn powerbunch ihnen in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Begriffe
- „Das Unternehmen“ ist, wer das Produkt nach § 1 Abs. 2 erworben hat. Bei Gesellschaften ist das nur die erwerbende Gesellschaft selbst. Mit ihr verbundene Unternehmen, bspw. Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften, gehören nicht dazu.
- „Beschäftigte“ sind Personen, die beim Unternehmen angestellt sind, dort eine Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren oder als Leiharbeitskräfte tätig sind. Dazu zählen auch Inhaber, im Unternehmen tätige Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführung und anderer Organe.
- „Beauftragte“ sind Personen und Unternehmen, die im Auftrag des Unternehmens ausschließlich für dessen eigene Zwecke tätig sind, bspw. Dienstleister oder freie Mitarbeitende. Bei einem beauftragten Unternehmen sind die Personen gemeint, die es für das Unternehmen einsetzt.
- „Berechtigte Personen“ sind die Personen, die das Produkt nach dem Lizenzmodell nutzen dürfen (§§ 6 bis 8).
- „Vorlagen“ sind die Dateien und Bestandteile des Produkts zum Ausfüllen, Anpassen oder Übernehmen in eigene Dokumente, leer oder angepasst, bspw. Arbeitsmappen, Word-Vorlagen, Präsentationen und Checklisten. Handbücher und Lernunterlagen zum Lesen und Lernen sind unabhängig vom Dateiformat keine Vorlagen.
- „Arbeitsergebnisse“ sind Dateien und Dokumente, die das Unternehmen mit dem Produkt für ein konkretes eigenes Vorhaben inhaltlich erstellt oder bearbeitet hat, bspw. ausgefüllte Arbeitsmappen, Berichte, Pläne, eine beschlossene Richtlinie, an die eigenen Abläufe angepasste Formulare, Präsentationen, Mitteilungen an die Beschäftigten oder daraus abgeleitete eigene Schulungsunterlagen. Das bloße Eintragen eines Namens oder Logos macht aus einer Vorlage kein Arbeitsergebnis. In erlaubten Kundenprojekten und mit einer Beraterlizenz (§ 8) gilt auch das Vorhaben des Kunden als eigenes Vorhaben in diesem Sinne.
- „Code“ sind die Codebeispiele, Beispielprojekte, Formeln, Ausdrücke und Bausteine für Software, Flows und Apps, die das Produkt enthält.
- „Eigene Zwecke“ sind Zwecke des Unternehmens selbst. Der Einsatz des Produkts bei anderen Unternehmen, bspw. als Beratungsunternehmen, gehört nicht dazu, außer die Produktbeschreibung erlaubt Kundenprojekte oder es besteht eine Beraterlizenz (§ 8).
§ 3 Vertragspartner und Kauf
- Wird das Produkt über einen Wiederverkäufer gekauft, der im eigenen Namen verkauft (heute die Digistore24 GmbH, Hildesheim), ist der Wiederverkäufer Vertragspartner des Kaufs. Für Kauf, Zahlung, Rechnung, Rückgabe und die Mängelrechte aus dem Kauf gelten seine Bedingungen. powerbunch stellt das Produkt als sein Erfüllungsgehilfe bereit.
- Beim Kauf über einen Wiederverkäufer räumt der Wiederverkäufer dem Unternehmen das Nutzungsrecht im gekauften Lizenzmodell nach diesen Lizenzbedingungen ein. Er leitet es von powerbunch ab. Die Lizenzbedingungen sind die produktspezifischen Nutzungsbedingungen im Sinne der Bedingungen des Wiederverkäufers. Die Rechte von powerbunch als Inhaber der Rechte am Produkt bleiben unberührt.
- Beim Kauf direkt bei powerbunch sendet powerbunch ein Angebot in Textform mit Produkt bzw. Edition, Lizenzmodell und Preis. Diese Lizenzbedingungen sind dem Angebot mit Nummer und Datum ihrer Fassung beigefügt und Teil des Angebots. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen das Angebot in Textform annimmt. Dabei nennt es Firma, Anschrift und, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Beim Kauf direkt bei powerbunch ist der Preis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. powerbunch stellt das Produkt unverzüglich nach vollständigem Zahlungseingang per Download-Link bereit. Für Mängel gilt § 14, für die Haftung § 15.
§ 4 Vertragsgegenstand und Verantwortung des Unternehmens
- Das Produkt besteht aus den Dateien, die die Produktbeschreibung für das gekaufte Lizenzmodell bzw. die gekaufte Edition nennt, in der dort angegebenen Fassung. Es wird zum Herunterladen bereitgestellt.
- Das Produkt unterstützt eigene Vorhaben des Unternehmens, bspw. Prüfungen, Planungen, Einführungen, Schulungen und Entwicklungen, und deren Dokumentation. Es enthält keine Beratung im Einzelfall, keine Rechtsberatung und keine persönliche Lernbegleitung oder Kontrolle des Lernerfolgs.
- Lizenzen von Microsoft oder anderen Herstellern sind nicht enthalten. Das Unternehmen benötigt sie selbst, soweit es die im Produkt beschriebenen Programme und Dienste nutzt.
- Das Unternehmen ist für den konkreten Einsatz des Produkts in seinem Unternehmen verantwortlich, bspw. für Rechtsgrundlagen, die Information der Beschäftigten, Zugriffs- und Löschregeln und nötige Beteiligungen bei Umfragen und Nutzungsauswertungen. Gesetzliche Pflichten und die Haftung von powerbunch nach diesen Bedingungen bleiben unberührt.
- Für Änderungen an seinen Flows, Apps, Umgebungen, Datenquellen und Systemen ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Änderungen sollten zuerst in einer Test- oder Entwicklungsumgebung erprobt und Daten vorher gesichert werden.
§ 5 Nutzungsrecht
- Mit vollständiger Bezahlung erhält das Unternehmen ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, das Produkt nach diesen Bedingungen für eigene Zwecke zu nutzen. Sieht das Angebot für eine Berater- oder Gruppenlizenz eine Laufzeit vor, gilt das Recht aus dieser Lizenz nur während der Laufzeit (§ 8 Abs. 5).
- Das Recht gilt nur für das Unternehmen. Verbundene Unternehmen benötigen eine eigene Lizenz, bspw. eine Gruppenlizenz (§ 8 Abs. 4).
- Das Produkt nutzen dürfen nur die berechtigten Personen nach dem Lizenzmodell (§§ 6 bis 8).
- Das Unternehmen darf das Produkt für beliebig viele eigene Vorhaben nutzen und dafür die nötigen Kopien anlegen, bspw. eine Kopie einer Arbeitsmappe je Vorhaben oder Kopien auf den Geräten der berechtigten Personen.
- Die Vorlagen darf das Unternehmen anpassen und erweitern, auch zu eigenen Dokumenten.
- Technische Zugriffe zur Verwaltung, Speicherung, Datensicherung oder zum Betrieb der genutzten Dienste, bspw. durch die IT oder einen Hosting-Dienstleister, sind keine Nutzung durch berechtigte Personen. Wer so zugreift, darf das Produkt nicht fachlich und nicht für eigene Zwecke nutzen.
- Alle Rechte, die diese Bedingungen nicht ausdrücklich einräumen, verbleiben bei powerbunch. Gesetzlich erlaubte Nutzungen, die sich vertraglich nicht ausschließen lassen, bleiben unberührt, bspw. Text und Data Mining für die wissenschaftliche Forschung (§§ 60d und 60g UrhG).
§ 6 Lizenzmodelle
- Es gilt das Lizenzmodell, das die Produktbeschreibung bzw. das Angebot nennt. Bietet ein Produkt mehrere Lizenzmodelle an, gilt das gekaufte. Nennt die Produktbeschreibung kein Lizenzmodell, gilt die Unternehmenslizenz.
- Unternehmenslizenz: Berechtigte Personen sind alle Beschäftigten und alle Beauftragten des Unternehmens.
- Teamlizenz: Berechtigt sind bis zu 10 Personen aus dem Kreis nach Absatz 2, die das Unternehmen benennt.
- Einzellizenz: Berechtigt ist eine Person aus dem Kreis nach Absatz 2, die das Unternehmen benennt.
- Trainerlizenz: Berechtigt sind dieselben Personen wie bei der Unternehmenslizenz. Zusätzlich darf das Unternehmen interne Trainings durchführen (§ 7).
- Bei Team- und Einzellizenz benennt das Unternehmen die berechtigten Personen in Textform, bspw. in einer internen Liste. Auf Anfrage teilt es powerbunch die Zahl der benannten Personen mit.
- Scheidet eine berechtigte Person aus oder ändert sich ihre Aufgabe, darf das Unternehmen an ihrer Stelle eine andere Person benennen. Die bisherige Person nutzt das Produkt danach nicht mehr. Gleichzeitig dürfen höchstens so viele Personen benannt sein, wie die gekauften Lizenzen erlauben. Ein Wechsel, nur um weitere Personen mit dem Produkt arbeiten zu lassen, ist nicht gestattet.
- Jeder Kauf umfasst eine Lizenz. Bei mehreren Einzel- oder Teamlizenzen desselben Produkts addieren sich die erlaubten Personenzahlen. Jede Lizenz behält ihren Lieferumfang und ihre sonstigen Rechte.
- Als Nachweis einer Lizenz dienen die Bestellnummer bzw. die Rechnung des jeweiligen Kaufs.
§ 7 Trainerlizenz
- Mit der Trainerlizenz darf das Unternehmen mit dem Produkt beliebig viele interne Trainings durchführen. Interne Trainings sind Trainings für Beschäftigte und Beauftragte des Unternehmens. Beschäftigte verbundener Unternehmen, Kunden und andere Dritte nehmen nicht teil.
- Teilnehmende erhalten die Unterlagen für Teilnehmende, die die Produktbeschreibung nennt. Die Teilnehmenden dürfen diese Unterlagen für ihre Tätigkeit für das Unternehmen behalten und nutzen.
- Die Unterlagen für die Durchführung, bspw. Folien und Trainerleitfaden, nutzen nur die Personen, die das Training durchführen, zur Vorbereitung und Durchführung. Die Folien dürfen sie den Teilnehmenden im Training zeigen. Weitergeben dürfen sie die Unterlagen für die Durchführung nicht.
- Ein Training darf auch eine beauftragte Person durchführen, wenn sie es ausschließlich für das Unternehmen durchführt. Nach dem Auftrag löscht sie ihre Kopien der Unterlagen für die Durchführung und gibt überlassene Ausdrucke zurück. Für Trainings bei anderen Unternehmen benötigt sie eine eigene Lizenz.
- Aufzeichnungen interner Trainings darf das Unternehmen nur intern nutzen, auch für Beschäftigte und Beauftragte, die nicht teilgenommen haben. Die Aufzeichnungen dürfen die gezeigten Folien und Übungen enthalten. Ein Recht an den Originaldateien entsteht dadurch nicht.
§ 8 Kundenprojekte, Beraterlizenz und Gruppenlizenz
- Wer das Produkt bei anderen Unternehmen einsetzen möchte, bspw. als Beratungsunternehmen für mehrere Kunden, benötigt eine Beraterlizenz, soweit Absatz 2 nichts anderes erlaubt. Keine Beraterlizenz benötigen Beauftragte, die das Produkt ausschließlich für ein lizenziertes Unternehmen und dessen eigene Zwecke nutzen.
- Erlaubt die Produktbeschreibung Kundenprojekte, dürfen die berechtigten Personen das Produkt auch in Projekten anwenden, die das Unternehmen für seine Kunden durchführt. Kunden erhalten dabei nur Arbeitsergebnisse nach § 9 und Software nach § 10, nicht das Produkt. Ein Kunde darf die Arbeitsergebnisse für sein Vorhaben verwenden, erhält aber kein Recht, das Produkt oder die Vorlagen für andere Vorhaben zu nutzen. Sollen Kunden das Produkt selbst nutzen, benötigen sie eine eigene Lizenz.
- Mit der Beraterlizenz darf das Unternehmen das Produkt während der vereinbarten Laufzeit bei beliebig vielen Kunden einsetzen. Für die Weitergabe und die Rechte der Kunden gilt Absatz 2.
- Die Gruppenlizenz erstreckt die Unternehmenslizenz auf die im Angebot genannten verbundenen Unternehmen.
- Preis, Laufzeit und Umfang von Berater- und Gruppenlizenz, bspw. die berechtigten Personen und die einbezogenen Unternehmen, vereinbaren das Unternehmen und powerbunch im Angebot. Anfragen bitte an mail@powerbunch.de. Im Übrigen gelten diese Bedingungen.
§ 9 Arbeitsergebnisse und Weitergabe
- Arbeitsergebnisse darf das Unternehmen frei verwenden und innerhalb des Unternehmens veröffentlichen, bspw. im Intranet, in internen Schulungen und in Mitteilungen an die Beschäftigten. Das gilt bei Team- und Einzellizenz auch gegenüber Personen, die keine berechtigten Personen sind.
- Arbeitsergebnisse darf das Unternehmen für eigene Zwecke an Dritte weitergeben, bspw. an Dienstleister für ein Angebot oder die Durchführung eines Vorhabens, an Prüfer, Behörden oder Kunden. Das gilt auch, soweit sie Bestandteile der Vorlagen enthalten.
- Wer Arbeitsergebnisse erhält, darf sie für den Zweck nutzen und bearbeiten, für den er sie erhalten hat, bspw. für ein Angebot oder die Durchführung des Vorhabens. Ein Recht, die enthaltenen Vorlagen für andere Vorhaben zu nutzen oder als Vorlagen anzubieten, erhält er dadurch nicht.
- Abgesehen von Arbeitsergebnissen nach den Absätzen 1 bis 3 und Code nach § 10 darf das Unternehmen das Produkt und die Vorlagen, leer oder angepasst, nur berechtigten Personen zugänglich machen.
- Nicht gestattet ist, das Produkt oder Teile davon Dritten als Vorlagen bereitzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder öffentlich zugänglich zu machen oder es in Produkte, Vorlagensammlungen oder Schulungsunterlagen zu übernehmen, mit denen Dritte die Vorlagen selbst nutzen können. Ebenso ist nicht gestattet, Arbeitsergebnisse als Vorlagen anzubieten.
- Arbeitsergebnisse dürfen nach den Absätzen 1 bis 3 auch in internen Schulungen, auch durch Beauftragte, genutzt und weitergegeben werden. Das Produkt selbst nutzen nur die berechtigten Personen. Trainings mit der Trainerlizenz regelt § 7.
§ 10 Code
- Code darf das Unternehmen in eigene Software, Flows und Apps übernehmen, anpassen und erweitern. Diese Lösungen darf es selbst nutzen, an Dritte weitergeben und verkaufen. Die Beschränkung auf eigene Zwecke (§ 5 Abs. 1) und die Weitergabeverbote in § 9 gelten dafür nicht.
- Das Unternehmen darf diese Lösungen auch unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen und den Empfängern damit das Recht einräumen, den enthaltenen Code zu nutzen, zu ändern und weiterzugeben. Die Absätze 4 und 5 begrenzen nur die Weitergabe der Beispiele und des Beispielprojekts als solche, nicht die Rechte der Empfänger an einer so veröffentlichten eigenen Lösung. § 12 Abs. 3 bleibt unberührt.
- In Lösungen, die das Unternehmen im Auftrag von Kunden entwickelt, darf es Code nur übernehmen, wenn die Produktbeschreibung Kundenprojekte erlaubt (§ 8 Abs. 2) oder eine Beraterlizenz besteht.
- Nicht gestattet ist, den Code als bloße Sammlung von Beispielen oder als Lehrmaterial weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Eine eigene funktionsfähige Bibliothek, bspw. eine Komponentenbibliothek, ist dagegen eine eigene Lösung nach Absatz 1. Interne Schulungen (§ 9 Abs. 6) und Trainings nach § 7 bleiben erlaubt.
- Das Beispielprojekt selbst darf nicht unverändert oder als Vorlage für andere weitergegeben oder veröffentlicht werden. Einzelne, auch unveränderte Bestandteile darf das Unternehmen nach den Absätzen 1 bis 3 in eigene Lösungen übernehmen.
- Für den Einsatz des Codes in eigenen Lösungen ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Code sollte vor dem produktiven Einsatz getestet werden.
§ 11 KI und Text und Data Mining
- Das Unternehmen darf das Produkt in KI-Assistenten und eigenen KI-Anwendungen nutzen, bspw. in Microsoft 365 Copilot oder einem internen Agenten, wenn nur berechtigte Personen auf die Inhalte zugreifen können und der Anbieter die Inhalte nicht zum Training seiner Modelle verwendet. Für Arbeitsergebnisse nach § 9 und Code in eigenen Lösungen nach § 10 gelten auch in KI-Anwendungen die dort eingeräumten Rechte.
- Nicht gestattet ist, das Produkt oder Teile davon zum Training oder zur Feinabstimmung von KI-Modellen zu verwenden, daraus Datensätze für solche Zwecke zu bilden oder die Inhalte über KI-Dienste Personen zugänglich zu machen, die nicht berechtigt sind, bspw. über öffentlich nutzbare Assistenten oder Agenten. Gesetzlich erlaubte Nutzungen nach § 5 Abs. 7 bleiben unberührt.
- powerbunch behält sich die Nutzung der Produkte für Text und Data Mining vor (§ 44b Abs. 3 UrhG). Der Vorbehalt ist in diesen Lizenzbedingungen erklärt. PDF-Dateien des Produkts enthalten ihn zusätzlich maschinenlesbar in ihren Metadaten.
§ 12 Hinweise, Bestandteile Dritter und Marken
- Das Produkt ist urheberrechtlich geschützt. Hinweise auf Urheberrecht, Marken und Lizenz im Handbuch dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- In Vorlagen und Arbeitsergebnissen darf das Unternehmen solche Hinweise entfernen oder ersetzen.
- Das Produkt kann Bestandteile Dritter enthalten, bspw. Code unter einer Open-Source-Lizenz oder eingebettete Schriften. Das Handbuch nennt sie mit ihrer Lizenz. Für diese Bestandteile gelten vorrangig die Lizenzen der Dritten, auch soweit sie mehr erlauben oder Pflichten wie eine Namensnennung enthalten. Software Dritter, die das Produkt nur nachlädt, bspw. Pakete beim Installieren eines Beispielprojekts, ist nicht Teil des Produkts. Für sie gelten die Lizenzen ihrer Anbieter.
- Microsoft und die Namen der in den Produkten genannten Produkte und Dienste von Microsoft und anderen Herstellern sind Marken ihrer Inhaber. Die Produkte von powerbunch sind keine Produkte dieser Hersteller und werden von ihnen weder unterstützt noch geprüft. powerbunch® ist eine eingetragene Marke der powerbunch GmbH.
§ 13 Bereitstellung und Aktualisierungen
- Das Produkt wird in der Fassung bereitgestellt, die beim Kauf angeboten wird. Die Inhalte geben den in der Produktbeschreibung genannten Stand wieder. Programme, Dienste und Rechtslage, die das Produkt beschreibt, können sich danach ändern.
- Das Unternehmen speichert die Dateien nach dem Herunterladen und sichert sie selbst. Ein Anspruch, die Dateien erneut herunterzuladen, besteht nur im Rahmen der Angaben beim Kauf, bspw. zur Gültigkeit des Download-Links und zur Zahl der Downloads.
- Ein Anspruch auf Aktualisierungen besteht nicht. Für freiwillig bereitgestellte neue Produktfassungen gilt das gekaufte Lizenzmodell. Welche Fassung dieser Lizenzbedingungen gilt, richtet sich nach § 18 Abs. 1.
- Die gesetzlichen Mängelrechte nach § 14 bleiben unberührt.
§ 14 Mängel
- Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Die Beschaffenheit umfasst insbesondere die beschriebenen Inhalte, Funktionen und Systemvoraussetzungen. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Nacherfüllung erfolgt insbesondere durch eine korrigierte Fassung. Für Schadensersatzansprüche gilt § 15.
- Beim Kauf über einen Wiederverkäufer bestehen die Mängelrechte aus dem Kauf gegenüber dem Wiederverkäufer nach dessen Bedingungen (§ 3 Abs. 1). powerbunch stellt die korrigierte Fassung als sein Erfüllungsgehilfe bereit.
- Beim Kauf direkt bei powerbunch meldet das Unternehmen festgestellte Mängel an mail@powerbunch.de. Beim Kauf über einen Wiederverkäufer richtet es Mängelanzeigen an den Wiederverkäufer und kann powerbunch zusätzlich informieren.
- Hilfreich sind eine Beschreibung des Fehlers, die betroffene Datei und die verwendete Programmversion. Diese Angaben begründen keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bleiben unberührt.
- Einen bestimmten Erfolg der Anwendung schuldet powerbunch nicht, bspw. eine bestimmte Wirkung im Unternehmen, eine bestimmte Projektdauer oder die Erfüllung rechtlicher Anforderungen. Die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 15 Haftung
- powerbunch haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von powerbunch.
§ 16 Ende des Nutzungsrechts
- Das Nutzungsrecht endet, wenn der Kauf vollständig rückabgewickelt wird, bspw. durch Widerruf, Rücktritt oder Rückgabe gegen Erstattung des vollen Kaufpreises. Eine Teilgutschrift oder Minderung beendet es nicht. Ein befristetes Nutzungsrecht endet außerdem mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
- Wird die Zahlung zurückgebucht und bleibt der fällige Kaufpreis dadurch ganz oder zu einem nicht nur unerheblichen Teil offen, ruht das Nutzungsrecht aus diesem Kauf, wenn das Unternehmen den offenen Betrag nach einer Zahlungsaufforderung in Textform nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt. Das Ruhen endet, sobald der Kaufpreis gezahlt oder die Forderung auf andere Weise erloschen ist. Berechtigte Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltung sowie die gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
- Verstößt das Unternehmen schwerwiegend gegen diese Bedingungen und ist die Fortsetzung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar, kann das Nutzungsrecht gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen den Verstoß nach einer Abmahnung in Textform nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Die Kündigung erfolgt in Textform innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des Verstoßes.
- Beim Kauf direkt bei powerbunch erklärt powerbunch die Kündigung. Beim Kauf über einen Wiederverkäufer erklärt sie der Wiederverkäufer oder powerbunch, soweit der Wiederverkäufer powerbunch dazu ermächtigt hat.
- Endet das Nutzungsrecht, löscht das Unternehmen das Produkt mit allen Kopien und nutzt die Vorlagen nicht mehr. Vorhandene Arbeitsergebnisse darf es aufbewahren. Eigene Inhalte ohne Bestandteile des Produkts sind davon nicht betroffen. Für Rechte, die Dritte vorher erhalten haben, bspw. an weitergegebener Software nach § 10, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Steht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegen, darf das Unternehmen die nötigen Dateien nur zu diesem Zweck aufbewahren. Sicherungskopien, die sich nicht einzeln löschen lassen, dürfen bis zur regulären Löschung im Sicherungszyklus bestehen bleiben, wenn sie nicht wiederhergestellt und genutzt werden.
§ 17 Übertragung
- Das Unternehmen darf das Nutzungsrecht nur zusammen mit dem Unternehmen oder dem Teil des Unternehmens übertragen, in dem das Produkt genutzt wird, bspw. bei einem Verkauf, einer Verschmelzung oder einer Ausgliederung. Es teilt die Übertragung powerbunch in Textform mit und behält danach keine Kopien. Arbeitsergebnisse darf es behalten, für Aufbewahrungspflichten und Sicherungskopien gilt § 16 Abs. 6.
- Ändert das Unternehmen nur seinen Namen oder seine Rechtsform, bleibt das Nutzungsrecht unverändert bestehen.
- Ist Code des Produkts ein Computerprogramm, an dem sich das Verbreitungsrecht erschöpft hat, bleibt das gesetzliche Recht zur Weiterveräußerung unberührt. Das Unternehmen macht dann seine eigenen Kopien unbrauchbar. Eine Lizenz für mehrere Personen darf es dabei nicht aufteilen.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Für ein gekauftes Produkt gelten diese Bedingungen in der Fassung, die beim Kauf galt. Neuere Fassungen gelten nur für spätere Käufe. Das Unternehmen kann für ein schon gekauftes Produkt in Textform eine veröffentlichte neuere Fassung wählen und nennt dabei deren Nummer und Datum. Spätere Fassungen gelten dadurch nicht automatisch. Die Rechte aus dem Kauf bei einem Wiederverkäufer ändern sich dadurch nicht.
- Jede Fassung trägt eine Nummer und ein Datum. Alle Fassungen sind auf der Website von powerbunch abrufbar.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist das Unternehmen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Lizenzbedingungen der Sitz von powerbunch.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Lizenzbedingungen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 1. November 2026, Fassung 1.0
Frühere Fassungen: Bisherige Fassung (vor Fassung 1.0) vom 1. November 2026